Antisemitische Äußerung oder Propaganda

Gewalt, globale Intifada und Terrorverherrlichung bei Frankfurter Palästina-Demonstration

Unter dem Motto „Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren“ versammelten sich am 18. Juli 2026 auf dem Frankfurter Opernplatz etwa 250 bis 300 Menschen. Angemeldet waren rund 400 Teilnehmer. Anschließend zog die Demonstration durch die Innenstadt in Richtung Friedberger Platz.

Ort: Frankfurt am Main, Hessen · Datum: 18.07.2026

Kontext: Politische Veranstaltung oder Demonstration

Zu der Versammlung hatten unter anderem „Free Palestine FFM“ und „Migrantifa Rhein-Main“ aufgerufen. Bereits das Motto stellte bewaffnete Gewalt mit Steinen und Schusswaffen als zulässige Form des politischen „Widerstands“ dar. Der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker bezeichnete den Titel deshalb als Aufruf zum Terror und zum Mord an Juden. Auch die Jüdische Gemeinde Frankfurt und mehrere politische Parteien forderten im Vorfeld ein Verbot.

Nach der Dokumentation der Rechercheplattform democ wurde Israel in Redebeiträgen vorgeworfen, palästinensische Zivilisten täglich zu verstümmeln und zu ermorden. Daraus leiteten Redner ein vermeintliches Recht auf gewaltsamen Widerstand ab.

Während der Demonstration wurde eine „globale Intifada“ gefordert. Eine weitere Parole verlangte ein arabisches Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer. Diese Forderung lässt für den Staat Israel keinen Platz und richtet sich damit nicht lediglich gegen eine bestimmte Regierung oder einzelne politische Entscheidungen, sondern gegen die staatliche Existenz Israels.

Teilnehmer zeigten zudem Bilder von Leila Khaled. Khaled gehörte der terroristischen Volksfront zur Befreiung Palästinas, PFLP, an und war 1969 an der Entführung eines Passagierflugzeugs beteiligt. Im September 1970 versuchte sie eine weitere Flugzeugentführung. Ihre Darstellung bei einer Kundgebung, die bewaffneten „Widerstand“ ausdrücklich befürwortete, ist als positive Bezugnahme auf eine bekannte Terroristin einzuordnen.

Auf der Demonstration waren außerdem mehrere Flaggen der Islamischen Republik Iran zu sehen. Die zuvor veröffentlichten Verhaltensregeln der Veranstalter erklärten Fahnen solcher Staaten für willkommen, deren Bevölkerung angeblich Widerstand gegen das „Terrorregime Israel“ leiste. Ausdrücklich genannt wurden der Iran, der Libanon und der Jemen. Democ wertete dies als positive Bezugnahme auf die iranisch geführte sogenannte „Achse des Widerstands“, zu der die Terrororganisationen Hisbollah und Houthi gehören.

Eine Teilnehmerin trug eine grüne Fahne mit dem islamischen Glaubensbekenntnis. Eine ähnliche Gestaltung wird auch von der Hamas verwendet. Die Polizei prüfte die Fahne, ließ die Frau anschließend aber am Demonstrationszug teilnehmen. Sie darf daher nicht ohne weiteren Beleg als verbotene Hamas-Fahne bezeichnet werden.

Dokumentiert wurde außerdem eine Zeichnung, auf der Anne Frank neben Hind Rajab dargestellt wurde. Die Darstellung stellte das während der Schoa ermordete jüdische Mädchen einem im Gazastreifen getöteten palästinensischen Kind gegenüber. Die Frankfurter Rundschau berichtete, dass eine Passantin den damit vermittelten Vergleich mit dem Holocaust ausdrücklich kritisierte.

Teilnehmer riefen außerdem „Blut an euren Händen“. Eine Rednerin rechtfertigte den verwendeten Gewaltbegriff als „Notwehr“ und erklärte, niemand frage nach dem Existenzrecht palästinensischer Kinder und Frauen, die angeblich täglich ermordet würden.




Wichtige Einordnung

Die Frankfurter Polizei bezeichnete den Verlauf der Demonstration als friedlich. Damit ist gemeint, dass keine körperlichen Auseinandersetzungen oder vergleichbaren Zwischenfälle gemeldet wurden. Diese polizeiliche Bewertung widerlegt nicht die dokumentierten antisemitischen Inhalte und positiven Bezugnahmen auf politische Gewalt.

Die Demonstration darf deshalb nicht als gewalttätiger Aufzug beschrieben werden. Belastbar ist, dass Gewalt sprachlich gerechtfertigt und politisch verherrlicht wurde. Das gilt insbesondere für das Motto, die Forderung nach einer „globalen Intifada“, die Darstellung Leila Khaleds und die ausdrückliche Würdigung der iranisch geführten „Achse des Widerstands“.

Redeverbot und Gerichtsentscheidung

Die Stadt Frankfurt hatte zunächst ein Redeverbot gegen Mahmud Abu-Odeh verhängt. Der Funktionär von Zaytouna Rhein-Neckar-Kreis und der Kommunistischen Organisation war bereits bei früheren Veranstaltungen wegen umstrittener Äußerungen aufgefallen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hob das Redeverbot am Tag der Demonstration auf. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Meinungsfreiheit nicht aufgrund einer pauschalen Gefahrenprognose im Voraus eingeschränkt werden. Abu-Odeh konnte deshalb sprechen und Parolen anleiten.

Die Gerichtsentscheidung stellte nicht fest, dass sämtliche erwarteten oder später geäußerten Inhalte frei von Antisemitismus gewesen seien. Gegenstand des Verfahrens war die Rechtmäßigkeit des vorbeugenden Redeverbots.